
Aufgabe der städtischen Trägerschaft des Kunstmuseums in der Alten Post | Haushaltsforum Mülheim an der RuhrVorschlag der Verwaltung
In den nächsten Jahren soll der finanzielle Zuschuss der Stadt zum Betrieb des Kunstmuseums sukzessive zurückgefahren werden und interessierte Dritte aus der Bürgerschaft und Wirtschaft sollen als Partner, Projektsponsoren oder Gönner gewonnen werden. Hierzu wird es notwendig sein, dass langfristige Partnerschaften aufgebaut werden, damit das Kunstmuseum in der Alten Post mit seiner bedeutenden Sammlung und seinem lebendigen Ausstellungsprogramm auch künftig ein Anziehungs- und Treffpunkt für viele Menschen und breite Bevölkerungsgruppen bleibt.
Lang ist die Tradition der Hilfe von Mäzenen und Stiftern, Dank derer in Mülheim an der Ruhr Kunst und deren Vermittlung blühen. Auf dieser Tradition des privaten und öffentlichen Engagements soll aufgebaut werden.
Mit der Aufgabe der städtischen Trägerschaft des Kunstmuseums in der Alten Post können 1 Mio. Euro eingespart werden.
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 15. März 2010:
Es ist zutreffend, dass für den Um- und Ausbau der Alten Post zu musealen Zwecken in den Jahren 1991 bis 1994 zweckgebundene Städtebauförderungsmittel vom Land gewährt worden sind. Für das Bauvorhaben sind Landesmittel in Höhe von 4,8 Mio. DM = 2.454.000 Euro gewährt worden. Die Gewährung wurde mit Bewilligungsbescheid vom 11. Dezember 1989 mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahre versehen.
Die Wiedereröffnung des Kunstmuseums nach erfolgtem Um- und Ausbau fand im August 1994 statt. Im Falle der vollständigen Aufgabe des Museumsbetriebs wären somit die gewährten Landesmittel zzgl. Verzinsung für die nicht erfüllten Nutzungsjahre zeitproportional zurückzuzahlen.
Aus diesem Grunde kann eine Schließung des Kunstmuseum als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung nicht in Betracht kommen, sondern mit der vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahme wird die Aufgabe der Trägerschaft und der Weiterbetrieb durch einen derzeit noch unbekannten Dritten beabsichtigt.
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 29. März 2010:
Es ist zutreffend, dass für den Um- und Ausbau der "Alten Post" zu musealen Zwecken in den Jahren 1991 bis 1994 Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4,8 Mio. DM = 2.454.000 Euro vom Land gewährt worden sind. Die Gewährung der Förderung wurde mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren versehen - für eine öffentliche Nutzung, beginnend ab 1995.
Mit der vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahme wird die Aufgabe der Trägerschaft und der Weiterbetrieb durch einen Dritten beabsichtigt. Bei fortgesetzter öffentlicher Nutzung des Gebäudes ist eine Rückförderung der Städtebauförderungsmittel nicht möglich.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:1.000.000 Euro
Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg
Kurz und bündig hat es derWesten.de zusammengefasst: